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Krebs-Früherkennungsuntersuchungen

Von Vorsorge spricht man, wenn ein Krebsleiden in einem noch heilbaren Frühstadium entdeckt werden kann (Früherkennung).

Die Frauenheilkunde kann für sich in Anspruch nehmen, dass bei der gynäkologischen Jahreskontrolle eine sinnvolle Früherkennung von zwei Krebsarten möglich ist: dem Gebärmutterhalskrebs und dem Brustkrebs.

Wichtiger Hinweis für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung:
Zur gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung gehören nur die klinische Untersuchung mittels Abstrich, Tastuntersuchung und ab dem 50.Lebensjahr auch die Untersuchung auf Blut im Stuhl (Stuhltest-Brief). Ab dem 55. Lebensjahr wird die Stuhluntersuchung zur Dickdarmkrebs-Früherkennung alle 2 Jahre durchgeführt, wahlweise kann statt dessen im Abstand von 10 Jahren eine Coloskopie durchgeführt werden.
Obwohl die Mammographie und die Mamma-Sonographie längst feste Bestandteile der medizinischen Abklärung von Brustkrebs oder Veränderungen an den Eierstöcken, den Eileitern, der Gebärmutter und der Blase sind, sind sie dennoch nicht im Katalog der gesetzlichen Krebsvorsorgeuntersuchung enthalten.

Sollte die klinische Krebsvorsorgeuntersuchung ohne pathologisches Ergebnis sein, können auf Wunsch dennoch eine Mammographie oder eine Sonographie der Brüste und des kleinen Beckens durchgeführt werden. Diese Untersuchungen werden nicht durch die Krankenkassen erstattet, sondern werden dem Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung als individuelle Gesundheitsleistung privat berechnet.