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Mutterschaftsvorsorge / Schwangerschaftsuntersuchungen

Die Untersuchungen in der Schwangerschaft werden nach den Mutterschaftsrichtlinien durchgeführt. Zusätzlich führen wir weitere sinnvolle Untersuchungen durch, die zur Zeit nicht Bestandteil dieser Richtlinien sind:

  • Schwangerschaftsberatung
  • Blutuntersuchung auf HIV und Toxoplasmose
  • Ersttrimesterscreening zur Abschätzung des individuellen Risikos für genetische Erkrankungen
  • zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
  • Toxoplasmose-Screening

Nachdem Ihre Schwangerschaft zwischen der 6. und 8. Schwangerschaftswoche festgestellt und im Ultraschall Herzaktionen des Embryos nachgewiesen wurden, legen wir den Mütterpass für Sie an, der alle wichtigen medizinischen Daten enthält und zu jeder Untersuchung mitgebracht werden muss. Diesen Pass sollten Sie immer bei sich tragen. Jetzt wird auch der Geburtstermin bestimmt.

Nun wird auch das erste Mal Blut abgenommen. Es werden, sofern nicht schon bekannt, Ihre Blutgruppe, Antikörper gegen rote Blutkörperchen, Blutbild und Blutzucker, Antikörper gegen Röteln (sofern kein ausreichender Impfschutz besteht oder aus dem Impfpass nachweisbar ist) und Syphilis bestimmt. Des weiteren wird - wenn die Krebsvorsorge in diesem Jahr noch nicht erfolgt ist, ein zytologischer und ein Abstrich von Ihrem Muttermund entnommen.

In der 24. - 28. Schwangerschaftswoche wird ein Routine-Blutzuckertest durchgeführt. Im Labor erfolgt eine erste Blutentnahme zur Blutzuckerbestimmung, sodann erhalten Sie einen Trunk mit 50g Glukose und nach einer Stunde wird erneut der Blutzuckergehalt bestimmt.

In der 29. bis 32. Schwangerschaftswoche wird noch einmal im Ultraschall das Wachstum des Kindes überprüft, die Lage des Kindes bestimmt und Sitz und Reifegrad des Mutterkuchens und die Fruchtwassermenge kontrolliert.

In der 28. Schwangerschaftswoche wird Ihr Blut auf Hepatits B hin untersucht.

Von nun an wird bei jedem Besuch ein CTG geschrieben, das uns Auskunft über den Zustand Ihres Kindes gibt. Ein ungünstiges CTG kann eine Kontrolle oder gar eine Klinikeinweisung notwendig machen.

Bei der vaginalen Untersuchung wird jedes Mal der pH-Wert des Scheidensekrets gemessen.